Zusammenfassung
178. Staatsvertrag zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Regulierung des Rheines von der Illmündung bis zum Bodensee.
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Auszug
Staatsvertrag zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Regulierung des Rheines von der Illmündung bis zum Bodensee.
Nachdem der am 10. April 1954 in Bern unterzeichnete Staatsvertrag zwischen der Republik
Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Regulierung des Rheines von der Illmündung bis zum Bodensee, welcher also lautet:Die Republik Österreich und die Schweizerische Eidgenossenschaft schließen über die Weiterführung der gemäß den Staatsverträgen vom 30. Dezember 1892 und vom 19. November 1924unternommenen Regulierung des Rheines von der Illmündung bis zum Bodensee folgenden Vertrag:I. Gegenstand und technische Grundlagen Art. 1Gemeinsame Werke(1) Die von der Schweiz und Österreich gemeinsam auszuführenden Rheinregulierungswerke sind, über die bereits erstellten hinaus,noch folgende:1. Umbau der Rheinstrecke Illmündung—Bodensee.a. Die Erhöhung der Mittelgerinnewuhre des Rheines von der Illmündung bis zum Bodensee,mit gleichzeitiger Einengung der Mittelrinne von Rheinkilometer 73,200oberhalb der Brücke Kriessern-Mäder bis zu Rheinkilometer 89,840 bei der Rheinmündung;b. die Erhöhung, Verstärkung und Zurücksetzung der Hochwasserdämme, um eine Hochwassermenge von 3100 m3 /sek sicher abzuführen, ferner die Freimachung der Vorländer von Baum- und Staudenwuchs sowie die Freihaltung von Gebäulichkeiten und anderen künstlichen Abflußhindernissen;c. die zur Schaffung eines genügenden Durchflußprofiles für eine Hochwassermenge von 3100m3/sek nötigen Flutöffnungen bei den bestehenden Brücken und die notwendig werdende Erstellung, Wiederherstellu...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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