Zusammenfassung
152. Staatsvertrag, betreffend die Wiederherstellung eines unabhängigen und demokratischen Österreich.
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Auszug
Staatsvertrag betreffend die Wiederherstellung eines unabhängigen und demokratischen Österreich
Nachdem der am 15. Mai 1955 in Wien unterzeichnete Staatsvertrag betreffend die Wiederherstellung eines unabhängigen und demokratischen
Österreich zwischen der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken,dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland, den Vereinigten Staaten von Amerika und Frankreich einerseits und Österreich andererseits, welcher also lautet:Präambel Die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken,das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland, die Vereinigten Staaten von Amerika und Frankreich, in der Folge die Alliierten und Assoziierten Mächte genannt,einerseits und Österreich anderseits;Im Hinblick darauf, daß Hitler-Deutschland am 13. März 1938 Österreich mit Gewalt annektierte und sein Gebiet dem Deutschen Reich einverleibte;Im Hinblick darauf, daß in der Moskauer Erklärung,verlautbart am 1. November 1943, die Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken,des Vereinigten Königreiches und der Vereinigten Staaten von Amerika erklärten, daßsie die Annexion Österreichs durch Deutschland am 13. März 1938 als null und nichtig betrachten,und ihrem Wunsche Ausdruck gaben, Österreich als einen freien und unabhängigen Staat wiederhergestellt zu sehen und daß das Französische Komitee der Nationalen Befreiung am 16. November 1943 eine ähnliche Erklärung abgab;Im Hinblick darauf, daß als ein Ergebnis des alliierten Sieges Österreich von der Gewaltherrschaft Hitler-Deutschlands befreit wurde;Im Hinblick darauf, daß die Alliierten und Assoziierten Mächte und Österreich unter Berücksichtigung der Bedeutung der Anstrengungen,die das österreichische Volk zur Wiederherstellung und zum demokratischen Wiederaufbau seines Landes selbst machte und weiter zu machen haben wird, den Wunsch hegen, einen Vertrag abzuschließen, der Österreich als einen freien, unabhängigen und demokratischen Staat wiederherstellt, wodurch sie zur Wiederaufrichtung des Friedens in Europa beitragen;Im Hinblick darauf, daß die Alliierten und Assoziierten Mächte den Wunsch haben, durch den vorliegenden Vertrag in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Gerechtigkeit alle Fragen zu regeln, die im Zusammenhange mit den oberwähnten Ereignissen einschließlich der Annexion Österreichs durch Hitler-Deutschland und seiner Teilnahme am Kriege als integrierender Teil Deutschlands noch offenstehen; und Im Hinblick darauf, daß die Alliierten und Assoziierten Mächte und Österreich zu diesem Zwecke den Wunsch hegen, den vorliegenden Vertrag abzuschließen, um als Grundlage freundschaftlicher Beziehungen zwischen ihnen zu dienen und um damit die Alliierten und Assoziierten Mächte in die Lage zu versetzen, die Bewerbung Österreichs um Zulassung zur Organisation der Vereinten Nationen zu unterstützen;Haben daher die unterfertigten Bevollmächtigten ernannt, welche nach Vorweisung ihrer Vollmachten, die in guter und gehöriger Form befunden wurden, über die nachstehenden Bestimmungenübereingekommen sind:Teil I Politische und territoriale Bestimmungen Artikel 1.Wiederherstellung Österreichs als freier und unabhängiger Staat Die Alliierten und Assoziierten Mächte anerkennen,daß Österreich als ein souveräner, unabhängiger und demokratischer Staat wiederhergestellt ist.Artikel 2.Wahrung der Unabhängigkeit Österreichs Die Alliierten und Assoziierten Mächte erklären,daß sie die Unabhängigkeit und territoriale Unversehrtheit Österreichs, wie sie gemäßdem vorliegenden Vertrag festgelegt sind,achten werden.Artikel 3.Anerkennung der Unabhängigkeit Österreichs durch Deutschland Die Alliierten und Assoziierten Mächte werden in den deutschen Friedensvertrag Bestimmungen aufnehmen, welche die Anerkennung der Souveränität und Unabhängigkeit Österreichs durch Deutschland und den Verzicht Deutschlands auf alle territorialen und politischen Ansprüche in bezug auf Österreich und österreichisches Staatsgebiet sichern.Artikel 4.Verbot des Anschlusses 1. Die Alliierten und Assoziierten Mächte erklären,daß eine politische oder wirtschaftliche Vereinigung zwischen Österreich und Deutschland verboten ist. Österreich anerkennt voll und ganz seine Verantwortlichkeiten auf diesem Gebiete und wird keine wie immer geartete politische oder wirtschaftliche Vereinigung mit Deutschland eingehen.2. Um einer solchen Vereinigung vorzubeugen,wird Österreich keinerlei Vereinbarung mit Deutschland treffen oder irgendeine Handlung setzen oder irgendwelche Maßnahmen treffen, die geeignet wären, ...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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