Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 10. März 1987, mit der die Verordnung über unzulässige Praktiken im Verkehr mit Eisen- und Stahlerzeugnissen und über Pflichten der Unternehmen der Eisen- und Stahlindustrie zur Erfüllung des Abkommens zwischen der Republik Österreich einerseits und den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl andererseits geändert wird

Bundesgesetzblatt, 27 März 1987 (Nr. 109/1987)

Verordnung (V)

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


109. Verordnung: Änderung der Verordnung über unzulässige Praktiken im Verkehr mit Eisen- und Stahlerzeugnissen und über Pflichten der Unternehmen der Eisen- und Stahlindustrie zur Erfüllung des Abkommens zwischen der Republik Österreich einerseits und den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl andererseits

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 10. März 1987, mit der die Verordnung über unzulässige Praktiken im Verkehr mit Eisen- und Stahlerzeugnissen und über Pflichten der Unternehmen der Eisen- und Stahlindustrie zur Erfüllung des Abkommens zwischen der Republik Österreich einerseits und den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl andererseits geändert wird

Auf Grund der §§ 3 und 4 des EGKS-Abkommen-

Durchführungsgesetzes, BGBl. Nr. 332/1973,

wird verordnet:

Die Verordnung des Bundesministers für Handel,

Gewerbe und Industrie vom 5. Dezember 1973,

BGBl. Nr. 606, in der Fassung der Verordnungen BGBl. Nr. 494/1978 und 387/1979 über unzulässige Praktiken im Verkehr mit Eisen- und Stahl...

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