Zusammenfassung
74. Bundesgesetz: Strafrechtsänderungsgesetz 1968
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Auszug
Bundesgesetz vom 7. Feber 1968 über die Aufhebung aller die Todesstrafe und das standgerichtliche Verfahren betreffenden strafrechtlichen Bestimmungen (Strafrechtsänderungsgesetz 1968)
Der Nationalrat hat beschlossen:
Artikel I Das Österreichische Strafgesetz 1945, A.Slg.Nr. 2, wird geändert wie folgt:1. § 12 hat zu lauten:„Strafart.§ 12. Die Strafe der Verbrechen ist die Anhaltung des Verbrechers im Kerker."2. Die §§ 13 und 27 entfallen.3. § 50 hat zu lauten:„Insbesondere a) bei der lebenslangen Kerkerstrafe;§ 50. Bei der lebenslangen Kerkerstrafe findet ...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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