Bundesgesetz vom 7. Feber 1968 über die Aufhebung aller die Todesstrafe und das standgerichtliche Verfahren betreffenden strafrechtlichen Bestimmungen (Strafrechtsänderungsgesetz 1968)

Zusammenfassung


74. Bundesgesetz: Strafrechtsänderungsgesetz 1968

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Auszug


Bundesgesetz vom 7. Feber 1968 über die Aufhebung aller die Todesstrafe und das standgerichtliche Verfahren betreffenden strafrechtlichen Bestimmungen (Strafrechtsänderungsgesetz 1968)

Der Nationalrat hat beschlossen:

Artikel I Das Österreichische Strafgesetz 1945, A.Slg.

Nr. 2, wird geändert wie folgt:

1. § 12 hat zu lauten:

„Strafart.

§ 12. Die Strafe der Verbrechen ist die Anhaltung des Verbrechers im Kerker."

2. Die §§ 13 und 27 entfallen.

3. § 50 hat zu lauten:

„Insbesondere a) bei der lebenslangen Kerkerstrafe;

§ 50. Bei der lebenslangen Kerkerstrafe findet ...

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