Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten und der Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales, mit der statistische Erhebungen über die konjunkturelle Entwicklung des Handels angeordnet werden

Zusammenfassung


310. Verordnung: Anordnung statistischer Erhebungen über die konjunkturelle Entwicklung des Handels

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten und der Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales, mit der statistische Erhebungen über die konjunkturelle Entwicklung des Handels angeordnet werden

Auf Grund der §§ 2 Abs. 2 und 3 Abs. 2 des Bundesstatistikgesetzes 1965, BGBl. Nr. 91, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 390/1994, wird im Einverne...

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