Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 4. November 1969, mit der statistische Erhebungen über den Stand und die Entwicklung der gewerblichen Gütererzeugung und Dienstleistungen angeordnet werden

Zusammenfassung


407. Verordnung: Anordnung statistischer Erhebungen über den Stand und die Entwicklung der gewerblichen Gütererzeugung und Dienstleistungen

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 4. November 1969, mit der statistische Erhebungen über den Stand und die Entwicklung der gewerblichen Gütererzeugung und Dienstleistungen angeordnet werden

Auf Grund des Bundesstatistikgesetzes 1965,

BGBl. Nr. 91, wird im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler verordnet:

§ 1. Für das gesamte Bundesgebiet sind laufende Erhebungen im Bereich der gewerblichen Gütererzeugung und Dienstleistungen (Gewerbestatistik)

durchzuführen.

§ 2. (1) D...

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