Zusammenfassung
157. Bundesgesetz: Steuerliche Maßnahmen bei der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln
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Auszug
Bundesgesetz vom 6. Juli 1966, über steuerliche Maßnahmen bei der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln
Der Nationalrat hat beschlossen:
§ 1. Steuern vom Einkommen und Ertrag der Gesellschafter(1) Erhöht eine Aktiengesellschaft ihr Grundkapital(Nennkapital) oder e...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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