Bundesgesetz vom 9. Juli 1972 über die steuerrechtliche Behandlung der Bezüge der Mitglieder der Organe der Gesetzgebung, bestimmter oberster Organe der Vollziehung, des Präsidenten und des Vizepräsidenten des Rechnungshofes sowie der Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes und über im Zusammenhang damit stehende Vorschriften

Zusammenfassung


274. Bundesgesetz: Steuerrechtliche Behandlung der Bezüge der Mitglieder der Organe der Gesetzgebung, bestimmter oberster Organe der Vollziehung, des Präsidenten und des Vizepräsidenten des Rechnungshofes sowie der Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes und im Zusammenhang damit stehende Vorschriften

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Auszug


Bundesgesetz vom 9. Juli 1972 über die steuerrechtliche Behandlung der Bezüge der Mitglieder der Organe der Gesetzgebung, bestimmter oberster Organe der Vollziehung, des Präsidenten und des Vizepräsidenten des Rechnungshofes sowie der Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes und über im Zusammenhang damit stehende Vorschriften

Der Nationalrat hat beschlossen:

Artikel I Das Einkommensteuergesetz 1967, BGBl.

Nr. 268, in der Fassung der Bundesgesetze BGBl.

Nr. 9/1969, 194/1969, 9/1970, 370/1970, 228/

1971 und 370/1971 wird in nachstehender Weise geändert:

1. Am Schluß der Z. 7 im Abs. 1 des § 3 wird der Strichpunkt durc...

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