Verordnung des Bundesministeriums für soziale Verwaltung, des Bundesministeriums für Handel, Gewerbe und Industrie, des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft und des Bundesministeriums für Bauten und Technik vom 21. Juli 1967, mit der Stichprobenerhebungen über Arbeitskräfte, Wohnungen sowie sonstige Räumlichkeiten und deren Bewohner (Mikrozensus) angeordnet werden

Zusammenfassung


334. Verordnung: Anordnung von Stichprobenerhebungen über Arbeitskräfte, Wohnungen sowie sonstige Räumlichkeiten und deren Bewohner (Mikrozensus)

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Auszug


Verordnung des Bundesministeriums für soziale Verwaltung, des Bundesministeriums für Handel, Gewerbe und Industrie, des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft und des Bundesministeriums für Bauten und Technik vom 21. Juli 1967, mit der Stichprobenerhebungen über Arbeitskräfte, Wohnungen sowie sonstige Räumlichkeiten und deren Bewohner (Mikrozensus) angeordnet werden

Auf Grund des Bundesstatistikgesetzes 1965,

BGBl. Nr. 91, wird im Einvernehmen mit dem Bunde...

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