ABKOMMEN zwischen den Vereinten Nationen und der Österreichischen Bundesregierung über die Vollstreckung von Strafen des Internationalen Gerichts für das ehemalige Jugoslawien

Bundesgesetzblatt, 24 August 1999 (Nr. 158/1999)

Sonstiges (insbesondere Staatsverträge)

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


158. Abkommen zwischen den Vereinten Nationen und der Österreichischen Bundesregierung über die Vollstreckung von Strafen des Internationalen Gerichts für das ehemalige Jugoslawien

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Auszug


ABKOMMEN zwischen den Vereinten Nationen und der Österreichischen Bundesregierung über die Vollstreckung von Strafen des Internationalen Gerichts für das ehemalige Jugoslawien

 

 

 

(Übersetzung)

Die Vereinten Nationen, vertreten durch das Internationale Gericht für das ehemalige Jugoslawien,

im folgenden als „Internationales Gericht“ bezeichnet, und Die Österreichische Bundesregierung, im folgenden als „ersuchter Staat“ bezeichnet,

UNTER HINWEIS auf Artikel 27 des durch Resolution des Sicherheitsrats Nr. 827 (1993) vom 25. Mai 1993 angenommenen Statuts des Internationalen Gerichts Kundgemacht in BGBl. Nr. 37/1995, demzufolge die Freiheitsstrafe von Personen, die...

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