Zusammenfassung
101. Bundesgesetz: Strafregistergesetznovelle 1972
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Auszug
Bundesgesetz vom 14. März 1972, mit dem das Strafregistergesetz 1968 geändert wird (Strafregistergesetznovelle 1972)
Der Nationalrat hat beschlossen:
Artikel I Das Strafregistergesetz 1968, BGBl. Nr. 277,wird wie folgt geändert:1. Im § 2 Abs. 1 treten an die Stelle der bisherigen Z. 5 folgende Bestimmungen:„5. alle sich auf eine der in den Z. 1 bis 3angeführten Verur...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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