Zusammenfassung
797. Bundesgesetz: Strafregistergesetznovelle 1974
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Auszug
Bundesgesetz vom 27. November 1974, mit dem das Strafregistergesetz 1968 geändert wird (Strafregistergesetznovelle 1974)
Der Nationalrat hat beschlossen:
Artikel I Das Strafregistergesetz 1968, BGBl. Nr. 277,in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 101/1972 wird wie folgt geändert:1. Im § 2 Abs. 1 hat die Z. 4 wie folgt zu lauten:„4. alle sich auf eine der in den Z. 1 bis 3 angeführten Verurteilungen beziehenden Entschließungen des ...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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