Zusammenfassung
48. Gesetz: Aufhebung von Strafurteilen und Einstellung von Strafverfahren (Aufhebungs- und Einstellungsgesetz).
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Auszug
Gesetz vom 3. Juli 1945 über die Aufhebung von Strafurteilen und die Einstellung von Strafverfahren (Aufhebungs- und Einstellungsgesetz).
Die Provisorische Staatsregierung hat beschlossen:
§ 1. Verurteilungen von österreichischen Staatsangehörigen,gleichgültig, ob innerhalb oder außerhalb des Staatsgebietes der Republik...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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