Gesetz vom 3. Juli 1945 über die Aufhebung von Strafurteilen und die Einstellung von Strafverfahren (Aufhebungs- und Einstellungsgesetz).

Zusammenfassung


48. Gesetz: Aufhebung von Strafurteilen und Einstellung von Strafverfahren (Aufhebungs- und Einstellungsgesetz).

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Auszug


Gesetz vom 3. Juli 1945 über die Aufhebung von Strafurteilen und die Einstellung von Strafverfahren (Aufhebungs- und Einstellungsgesetz).

Die Provisorische Staatsregierung hat beschlossen:

§ 1. Verurteilungen von österreichischen Staatsangehörigen,

gleichgültig, ob innerhalb oder außerhalb des Staatsgebietes der Republik

...

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Geförderte Links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.

vLex-Inhalte Österreich

vLex durchsuchen

Für Berufstätige

Für Mitglieder

Unternehmen