Bundesgesetz vom 27. November 1969 über besondere Förderungen zur Verbesserung der Struktur im Bereich der gewerblichen Wirtschaft (Gewerbestrukturverbesserungsgesetz 1969)

Zusammenfassung


453. Bundesgesetz: Gewerbestrukturverbesserungsgesetz 1969

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Auszug


Bundesgesetz vom 27. November 1969 über besondere Förderungen zur Verbesserung der Struktur im Bereich der gewerblichen Wirtschaft (Gewerbestrukturverbesserungsgesetz 1969)

Der Nationalrat hat beschlossen:

Abschnitt I FÖRDERUNGSMASSNAHMEN

§ 1. (1) Aufgabe des Bundes nach diesem Bundesgesetz ist es, die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmungen der gewerblichen Wirtschaft im Sinne des § 3 Abs. 2 und der §§ 35 bis 40 des Handelskammergesetzes, BGBl. Nr. 182/1946, in der jeweils geltenden Fassung durch die in § 2

angeführten Maßnahmen nach Maßgabe der in

§ 10 vorgesehenen Mittel zu fördern.

(2) Die Förderungsmaßnahmen haben d...

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