Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über die Einstufung der Studienfachbereiche und Lehrveranstaltungen an Akademien im Sinne des Akademien-Studiengesetzes 1999 im Bereich des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur

Zusammenfassung


325. Verordnung: Einstufung der Studienfachbereiche und Lehrveranstaltungen an Akademien im Sinne des Akademien-Studiengesetzes 1999 im Bereich des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur

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Auszug


Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über die Einstufung der Studienfachbereiche und Lehrveranstaltungen an Akademien im Sinne des Akademien-Studiengesetzes 1999 im Bereich des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur

Auf Grund des § 7 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das Ausmaß der Lehrverpflichtung der Bundeslehrer, BGBl. Nr. 244/1965, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 142/2000, wird verordnet:

Einstufung der Studienfachbereiche der Diplomstudien an Pädagogischen Akademien und der Aufbaustudien an Pädagogischen Instituten

§ 1. Die nachstehend genannten, nach § 10 Abs. 1 (Diplomstudien an Pädagogischen Akademien)

und § 15 Abs. 1 (Aufbaustudien an Pädagogischen Instituten) der Akademien-Studienordnung (AStO),

BGBl. II Nr. 2/2000, verpflichtend vorzusehenden Studienfachbereiche werden in folgende Lehrverpflichtungsgruppen

(LVG) eingestuft:

1. Humanwissenschaften ....................................................................................................... LVG I,

2. Fachwissenschaften und Fachdidaktiken:

a) die den Pflichtgegenständen der jeweiligen Schulart entsprechenden Lehrveranstaltungen

(insbesondere Mathematik, ...

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