Zusammenfassung
443. Verordnung: Studienordnung für die Studienrichtung Anglistik und Amerikanistik
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Auszug
Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung vom 22. August 1973 über die Studienordnung für die Studienrichtung Anglistik und Amerikanistik
Auf Grund der §§ 1 bis 10, 12, 18, 20 und 21
des Bundesgesetzes vom 30. Juni 1971, BGBl.Nr. 326, über geisteswissenschaftliche und naturwissenschaftliche Studienrichtungen in Verbindung mit den Bestimmungen des Allgemeinen Hochschul-Studiengesetzes, BGBl. Nr. 177/1966,wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Unterricht und Kunst verordnet:Studienzweige, Einrichtung und Ausbildungsziele§ 1. (1) Die Studienrichtung Anglistik und Amerikanistik umfaßt folgende Studienzweige:a) Studienzweig Anglistik und Amerikanistik;b) Studienzweig Anglistik und Amerikanistik(Lehramt an höheren Schulen).(2) Die Studienrichtung Anglistik und Amerikanistik ist an der Hochschule für Bildungswissenschaften in Klagenfurt mit de...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
