Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung vom 17. April 1984 über die Studienordnung für die Studienrichtung Statistik (Studienordnung Statistik)

Zusammenfassung


177. Verordnung: Studienordnung Statistik

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Auszug


Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung vom 17. April 1984 über die Studienordnung für die Studienrichtung Statistik (Studienordnung Statistik)

Auf Grund des Bundesgesetzes über sozial- und wirtschaftswissenschaftliche Studienrichtungen vom 20. Jänner 1983, BGBl. Nr. 57, in Verbindung mit dem Allgemeinen Hochschul-Studiengesetz,

BGBl. Nr. 177/1966, zuletzt geändert durch BGBl.

Nr. 116/1984, wird verordnet:

I. ABSCHNITT Einrichtung

§ 1. Die Studienrichtung Statistik ist an den Sozial- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultäten der Universitäten Wien und Linz einzurichten.

II. ABSCHNITT Studienabschnitte und Studiendauer

§ 2. (1) Das Diplomstudium der Studienrichtung Statistik besteht aus zwei Studienabschnitten in der Dauer von je vier Semestern.

(2) Die zuständige akademische Behörde hat auf Antrag des Studierenden die Inskription von einem Semester in einem der beiden Studienabschnitte zu erlassen, wenn der Studierende die im Studienplan vorgesehenen Lehrveranstaltungen innerhalb der verkürzten Studiendauer inskribiert und die Voraussetzungen für die Zulassung zur ...

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Geförderte Links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.

vLex-Inhalte Österreich

vLex durchsuchen

Für Berufstätige

Für Mitglieder

Unternehmen