Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung vom 17. April 1984 über die Studienordnung für die Studienrichtung Volkswirtschaft (Studienordnung Volkswirtschaft)

Zusammenfassung


172. Verordnung: Studienordnung Volkswirtschaft

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung vom 17. April 1984 über die Studienordnung für die Studienrichtung Volkswirtschaft (Studienordnung Volkswirtschaft)

Auf Grund des Bundesgesetzes über sozial- und wirtschaftswissenschaftliche Studienrichtungen vom 20. Jänner 1983, BGBl. Nr. 57, in Verbindung mit dem Allgemeinen Hochschul-Studiengesetz,

BGBl. Nr. 177/1966, zuletzt geändert durch BGBl.

Nr. 116/1984, wird verordnet:

I. ABSCHNITT Einrichtung

§ 1. Die volkswirtschaftliche Studienrichtung ist an den Sozial- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultäten der Universitäten Wien, Graz, Innsbruck und Linz sowie an der Wirtschaftsuniversität Wien einzurichten.

II. ABSCHNITT Studienabschnitte und Studiendauer

§ 2. (1) Das Diplomstudium der Studienrichtung Volkswirtschaft besteht aus zwei Studienabschnitten in der Dauer von je vier Semestern.

(2) Die zuständige akademische Behörde hat auf Antrag des Studierenden die Inskription von einem Semester in einem der beiden Studienabschnitte zu erlassen, wenn der Studierende die im Studienplan vorgesehenen Lehrveranstaltungen innerhalb der...

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