Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung über die Studienordnung für den Studienversuch Angewandte Geowissenschaften

Bundesgesetzblatt, 13 September 1991 (Nr. 498/1991)

Verordnung (V)

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


498. Verordnung: Studienordnung für den Studienversuch Angewandte Geowissenschaften

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung über die Studienordnung für den Studienversuch Angewandte Geowissenschaften

Auf Grund des § 13 Abs. 4, 5 und 6 in Verbindung mit § 15 des Allgemeinen Hochschul-Studiengesetzes

(AHStG), BGBl. Nr. 177/1966, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 280/ 1991, wird verordnet:

Einrichtung

§ 1. Der Studienversuch Angewandte Geowissenschaften ist an der Montanuniversität Leoben ab dem Wintersemester 1991/92 für die Dauer von fünf Studienjahren mit folgenden Studienzweigen einzurichten:

a) Rohstoffgeologie;

b) Erdölgeologie;

c) Angewandte Geophysik;

d) Umwelt- und Hydrogeologie.

Studiendauer und Studienabschnitte

§ 2. (1) Der Studienversuch Angewandte Geowissenschaften besteht aus zwei Studienabschnitten und erfordert einschließlich der für die Anfertigung der Diplomarbeit vorgesehenen Zeit ...

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