Zusammenfassung
445. Verordnung: Studienordnung für den Studienversuch Betriebs- und Verwaltungsinformatik
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Auszug
Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung vom 11. Juni 1974 über die Studienordnung für den Studienversuch Betriebs- und Verwaltungsinformatik
Auf Grund des § 19 des Bundesgesetzes vom 30. Juni 1971, BGBL Nr. 326, über geisteswissenschaftliche und naturwissenschaftliche Studienrichtungen in Verbindung mit den Bestimmungen des Allgemeinen Hochschul-Studiengesetzes,
BGBl. Nr. 177/1966, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 458/1972 wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Unterricht und Kunst verordnet:Einrichtung§ 1. (1) Der Studienversuch Betriebs- und Verwaltungsinformatik ist an der Sozial-, wirtschafts-und rechtswissenschaftlichen Fakultät der Hochschule für Sozial- und Wirtschaftswissenschaften in Linz gemeinsam mit der Technischnaturwissenschaftlichen Fakultät der Hochschule für Sozial- und Wirtschaftswissenschaften in Linz beginnend mit dem Studienjahr 1975/76 einzurichten.(2) Das Studium des Studienversuches Betriebs- und Verwaltungsinformatik ist im Sinne der Bestimmungen des § 1 des Allgemeinen Hochschul-Studiengesetzes so zu gestalten, daß es der wissenschaftlichen Berufsvorbildung auf dem Gebiet der Betriebs- und Verwaltungsinformatik dient.(3) Der Studienversuch Betriebs- und Verwaltungsinformatik ...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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