Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung vom 23. Juli 1981 über die Studienordnung für den Studienversuch Landschaftsökologie und Landschaftsgestaltung

Zusammenfassung


382. Verordnung: Studienordnung für den Studienversuch Landschaftsökologie und Landschaftsgestaltung

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung vom 23. Juli 1981 über die Studienordnung für den Studienversuch Landschaftsökologie und Landschaftsgestaltung

Auf Grund des § 13 Abs. 5 und 6 in Verbindung mit § 15 des Allgemeinen Hochschul-

Studiengesetzes, BGBl. Nr. 177/1966, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 332/

1981, wird verordnet:

Einrichtung

§ 1. Der Studienversuch Landschaftsökologie und Landschaftsgestaltung ist an der Universität für Bodenkultur Wien ab dem Wintersemester 1981/82 für die Dauer von fünf Jahren einzurichten.

Studiendauer und Studienabschnitte

§ 2. (1) Der Studienversuch Landschaftsökologie und Landschaftsgestaltung besteht aus zwei Studienabschnitten und erfordert einschließlich der für die Anfertigung der Diplomarbeit vorgesehenen Zeit die Inskription von zehn Semestern.

Der erste Stu...

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