Kundmachung des Bundeskanzlers über die Abgabe von Teilnahmeerklärungen im Zusammenhang mit dem Memorandum of Understanding zwischen der Österreichischen Bundesregierung und dem NATO Supreme Headquarters Allied Powers Europe betreffend die ?Partnership for Peace?-Übung COOPERATIVE BEST EFFORT 2001

Zusammenfassung


223. Kundmachung: Abgabe von Teilnahmeerklärungen im Zusammenhang mit dem Memorandum of Understanding zwischen der Österreichischen Bundesregierung und dem NATO Supreme Headquarters Allied Powers Europe betreffend die "Partnership for Peace"-Übung COOPERATIVE BEST EFFORT 2001

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Auszug


Kundmachung des Bundeskanzlers über die Abgabe von Teilnahmeerklärungen im Zusammenhang mit dem Memorandum of Understanding zwischen der Österreichischen Bundesregierung und dem NATO Supreme Headquarters Allied Powers Europe betreffend die ?Partnership for Peace?-Übung COOPERATIVE BEST EFFORT 2001

Gemäß § 2 Abs. 5 Z 5 des Bundesgesetzes Ã...

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