Beschluss des Rates vom 29. September 2000 über das System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften

Zusammenfassung


70. Beschluss des Rates vom 29. September 2000 über das System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Auszug


Beschluss des Rates vom 29. September 2000 über das System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Beschluss des Rates vom 29. September 2000 (2000/597/EG, Euratom)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION –

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 269,

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 173,

auf Vorschlag der Kommission (Abs. 1),

nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments (Abs. 2),

nach Stellungnahme des Rechnungshofs (Abs. 3),

nach Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses (Abs. 4),

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Der Europäische Rat hat auf seiner Tagung vom 24. und 25. März 1999 in Berlin unter anderem festgehalten, dass das System der Europäischen Gemeinschaften gerecht, transparent, kostenwirksam,

einfach und auf Kriterien gestützt sein sollte, die der Beitragskapazität der einzelnen Mitgliedstaaten bestmöglich Rechnung tragen.

(2) Das Eigenmittelsystem der Gemeinschaften muss gewährleisten, dass sie über angemessene Einnahmen für eine geordnete Finanzierung ihrer Politiken verfügen; dabei ist eine ...

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Geförderte Links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.

vLex-Inhalte Österreich

vLex durchsuchen

Für Berufstätige

Für Mitglieder

Unternehmen