Verordnung des Bundesministeriums für Finanzen vom 26. Oktober 1959, mit der die Geltungsdauer des Tarifes für die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung neuerlich verlängert wird.

Zusammenfassung


226. Verordnung: Neuerliche Verlängerung der Geltungsdauer des Tarifes für die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung.

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Auszug


Verordnung des Bundesministeriums für Finanzen vom 26. Oktober 1959, mit der die Geltungsdauer des Tarifes für die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung neuerlich verlängert wird.

Auf Grund des § 54 des Kr...

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