Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 18. Juni 1971 über die Festsetzung eines Tarifes für die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung

Zusammenfassung


226. Verordnung: Festsetzung eines Tarifes für die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 18. Juni 1971 über die Festsetzung eines Tarifes für die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung

Auf Grund des § 60 Abs. 2 des Kraftfahrgesetzes 1967, BGBl. Nr. 267, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Handel,

Gewerbe und Industrie verordnet:

§...

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