Kundmachung des Bundesministers für Verkehr vom 13. Dezember 1973, mit der die Kundmachung des Bundesministers für Verkehr vom 25. Jänner 1972, BGBl. Nr. 35, mit der die Tarifgrundlagen der Österreichischen Bundesbahnen für Expreßgut im internationalen Verkehr neu festgesetzt werden, abgeändert wird

Zusammenfassung


632. Kundmachung: Abänderung der Kundmachung, mit der die Tarifgrundlagen der Österreichischen Bundesbahnen für Expreßgut im internationalen Verkehr neu festgesetzt werden

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Auszug


Kundmachung des Bundesministers für Verkehr vom 13. Dezember 1973, mit der die Kundmachung des Bundesministers für Verkehr vom 25. Jänner 1972, BGBl. Nr. 35, mit der die Tarifgrundlagen der Österreichischen Bundesbahnen für Expreßgut im internationalen Verkehr neu festgesetzt werden, abgeändert wird

Auf Grund des zustimmenden Be...

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