Kundmachung des Bundeskanzlers über den Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, dass § 74 Abs. 1 letzter Satz der Exekutionsordnung verfassungswidrig war, und über die Aufhebung einer Wortfolge in Tarifpost 7 Abs. 1 des Rechtsanwaltstarifgesetzes durch den Verfassungsgerichtshof

Bundesgesetzblatt Nr. 85/2004, 22. Juli 2004Kundmachung (K) › BKA (Bundeskanzleramt)

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Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, dass § 74 Abs. 1 letzter Satz der Exekutionsordnung verfassungswidrig war und Aufhebung einer Wortfolge in Tarifpost 7 Abs. 1 des Rechtsanwaltstarifgesetzes durch den Verfassungsgerichtshof

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Auszug


Kundmachung des Bundeskanzlers über den Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, dass § 74 Abs. 1 letzter Satz der Exekutionsordnung verfassungswidrig war, und über die Aufhebung einer Wortfolge in Tarifpost 7 Abs. 1 des Rechtsanwaltstarifgesetzes durch den Verfassungsgerichtshof

85. Kundmachung des Bundeskanzlers über den Ausspruch des Verfas...

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