Kundmachung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 11. Juni 1970, betreffend Übertragung der Herstellung, Erhaltung und Finanzierung der Tauernautobahn-Scheitelstrecke an die Tauernautobahn Aktiengesellschaft

Zusammenfassung


191. Kundmachung: Übertragung der Herstellung, Erhaltung und Finanzierung der Tauernautobahn-Scheitelstrecke an die Tauernautobahn Aktiengesellschaft

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Auszug


Kundmachung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 11. Juni 1970, betreffend Übertragung der Herstellung, Erhaltung und Finanzierung der Tauernautobahn-Scheitelstrecke an die Tauernautobahn Aktiengesellschaft

Der Bund, vertreten durch den Bundesminister für B...

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