Verordnung des Bundesministeriums für Unterricht vom 18. Oktober 1952 über die Ermäßigung der Studiengebühren und Taxen an den wissenschaftlichen Hochschulen.

Zusammenfassung


197. Verordnung: Ermäßigung der Studiengebühren und Taxen an den wissenschaftlichen Hochschulen.

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Auszug


Verordnung des Bundesministeriums für Unterricht vom 18. Oktober 1952 über die Ermäßigung der Studiengebühren und Taxen an den wissenschaftlichen Hochschulen.

Auf Grund des § 25 Abs. 2 der Allgemeinen Studienordnung, StGBl. Nr. 168/1945, wird verordnet:

§ 1. Anwendungsbereich.

(1) Zur Förderung würdiger und bedürftiger Studierender österreichischer Staatsbürgerschaft

(§ 4, § 5), ist eine Ermäßigung des Kollegiengeldes,

des Aufwandsbeitrages, der Taxen an Laboratorien, Instituten, Kliniken und Seminaren sowie der Prüfungstaxen b...

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