Kundmachung: Aufhebung der Wiener Taxi-Kraftfahrzeug Verhältnis- und Höchstzahl-Verordnung durch den Verfassungsgerichtshof 223. Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft vom 18. April 1990, mit der die Verordnung über Weinaufsichtsgebiete und Außenstellen der Bundeskellereiinspektion geändert wird

Zusammenfassung


223. Verordnung: Änderung der Verordnung über Weinaufsichtsgebiete und Außenstellen der Bundeskellereiinspektion

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Auszug


Kundmachung: Aufhebung der Wiener Taxi-Kraftfahrzeug Verhältnis- und Höchstzahl-Verordnung durch den Verfassungsgerichtshof 223. Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft vom 18. April 1990, mit der die Verordnung über Weinaufsichtsgebiete und Außenstellen der Bundeskellereiinspektion geändert wird

Auf Grund des § 37 Abs. ...

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