Verordnung des Bundesministers für Unterricht, Kunst und Sport vom 5. Feber 1986, mit der die Verordnung über die Abschlußprüfung in den gewerblichen, technischen und kunstgewerblichen Fachschulen geändert wird

Zusammenfassung


94. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Abschlußprüfung in den gewerblichen, technischen und kunstgewerblichen Fachschulen

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Unterricht, Kunst und Sport vom 5. Feber 1986, mit der die Verordnung über die Abschlußprüfung in den gewerblichen, technischen und kunstgewerblichen Fachschulen geändert wird

Auf Grund der §§ 35 bis 40 des Schulunterrichtsgesetzes,

BGBl. Nr. 139/1974, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 367/1982, wird verordnet:

Artikel I Die Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst über die Abschlußprüfung in den gewerblichen, technischen und kunstgewerblichen Fachschulen, BGBl. Nr. 64/1976, in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 101/1982 ...

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