Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst, mit der die Verordnung über die Abschlußprüfung in den gewerblichen, technischen und kunstgewerblichen Fachschulen geändert wird

Zusammenfassung


349. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Abschlußprüfung in den gewerblichen, technischen und kunstgewerblichen Fachschulen

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst, mit der die Verordnung über die Abschlußprüfung in den gewerblichen, technischen und kunstgewerblichen Fachschulen geändert wird

Auf Grund der §§ 34 bis 40 des Schulunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 472/1986, zuletzt geändert durch das Bunde...

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