Verordnung des Bundesministers für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten, mit der die Verordnung über die Abschlußprüfung in den gewerblichen, technischen und kunstgewerblichen Fachschulen geändert wird

Zusammenfassung


8. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Abschlußprüfung in den gewerblichen, technischen und kunstgewerblichen Fachschulen

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten, mit der die Verordnung über die Abschlußprüfung in den gewerblichen, technischen und kunstgewerblichen Fachschulen geändert wird

Auf Grund der §§ 34 bis 40 des Schulunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 472/1986, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 468/1995, wird verordnet:

Die Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst über die Abschlußprüfung in den gewerblichen, technischen und kunstgewerblichen Fachschulen, BGBl. Nr. 271/1993, in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 349/1994 wird wie folgt geändert:

1. Der Titel der Verordnung lautet:

„Verordnung des Bundesministers für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten über die Abschlußprüfung in den berufsbildenden mittleren Schulen“

2. § 1 lautet:

„§ 1. (1) Diese Verordnung gilt für die öffentlichen und die mit dem Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten 1. gewerblichen, technischen und kunstgewerblichen Fachschulen,

2. Handelsschulen,

3. Fachschulen für wirtschaftliche Berufe und 4. Sonderformen der in Z 1 bis 3 genannten Schulen, sofern Abs. 2 nicht anderes bestimmt.

(2) Diese Verordnung gilt nicht f...

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