Verordnung des Bundesministeriums für Bauten und Technik vom 5. Dezember 1968, mit der ein Teil der Triester Straße im Bereich der Stadtgemeinde St. Veit a. d. Glan als Bundesstraße aufgelassen wird

Zusammenfassung


32. Verordnung: Auflassung eines Teiles der Triester Straße im Bereich der Stadtgemeinde St. Veit a. d. Glan als Bundesstraße

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Auszug


Verordnung des Bundesministeriums für Bauten und Technik vom 5. Dezember 1968, mit der ein Teil der Triester Straße im Bereich der Stadtgemeinde St. Veit a. d. Glan als Bundesstraße aufgelassen wird

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