Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 23. September 1972 über die Ermäßigung des festen Teilbetrages für bestimmte Waren der Zolltarifnummer 20.05 nach dem Ausgleichsabgabegesetz

Zusammenfassung


364. Verordnung: Ermäßigung des festen Teilbetrages für bestimmte Waren der Zolltarifnummer 20.05 nach dem Ausgleichsabgabegesetz

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 23. September 1972 über die Ermäßigung des festen Teilbetrages für bestimmte Waren der Zolltarifnummer 20.05 nach dem Ausgleichsabgabegesetz

Auf Grund des § 5 Abs. 2 des Ausgle...

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