Zusammenfassung
440. Bundesgesetz: Teilnahme am System von Sonderziehungsrechten im Internationalen Währungsfonds
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Auszug
Bundesgesetz vom 26. November 1969, betreffend die Teilnahme am System von Sonderziehungsrechten im Internationalen Währungsfonds
Der Nationalrat hat beschlossen:
§ 1. Der Bundesminister für Finanzen wird ermächtigt,name...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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