Bundesgesetz vom 26. November 1969, betreffend die Teilnahme am System von Sonderziehungsrechten im Internationalen Währungsfonds

Zusammenfassung


440. Bundesgesetz: Teilnahme am System von Sonderziehungsrechten im Internationalen Währungsfonds

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Auszug


Bundesgesetz vom 26. November 1969, betreffend die Teilnahme am System von Sonderziehungsrechten im Internationalen Währungsfonds

Der Nationalrat hat beschlossen:

§ 1. Der Bundesminister für Finanzen wird ermächtigt,

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