Verordnung des Bundesministeriums für Bauten und Technik vom 19. April 1968, mit der eine Teilstrecke der Horner Straße im Bereich der Gemeinden Scheideldorf und Thaua auf die neu hergestellte Straßenstrecke umgelegt und die bisherige Teilstrecke als Bundesstraße aufgelassen wird

Zusammenfassung


151. Verordnung: Umlegung einer Teilstrecke der Horner Straße im Bereich der Gemeinden Scheideldorf und Thaua auf die neu hergestellte Straßenstrecke und Auflassung der bisherigen Teilstrecke als Bundesstraße

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Auszug


Verordnung des Bundesministeriums für Bauten und Technik vom 19. April 1968, mit der eine Teilstrecke der Horner Straße im Bereich der Gemeinden Scheideldorf und Thaua auf die neu hergestellte Straßenstrecke umgelegt und die bisherige Teilstrecke als Bundesstraße aufgelassen wird

Auf Grund des § ...

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