Zusammenfassung
92. Bundesgesetz: Teilweise Steuerfreiheit von geleisteten Überstunden.
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Auszug
Bundesgesetz vom 17. März 1948 über teilweise Steuerfreiheit von geleisteten Überstunden.
Der Nationalrat hat beschlossen:
§ 1. De...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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