Bundesgesetz vom 17. März 1948 über teilweise Steuerfreiheit von geleisteten Überstunden.

Zusammenfassung


92. Bundesgesetz: Teilweise Steuerfreiheit von geleisteten Überstunden.

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Auszug


Bundesgesetz vom 17. März 1948 über teilweise Steuerfreiheit von geleisteten Überstunden.

Der Nationalrat hat beschlossen:

§ 1. De...

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