Zusammenfassung
37. Memorandum of Understanding zwischen der österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Indien über den Export von bestimmten Textilprodukten aus Baumwolle und aus Chemiefasern aus Indien zum Import nach Österreich
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Auszug
Memorandum of Understanding zwischen der österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Indien über den Export von bestimmten Textilprodukten aus Baumwolle und aus Chemiefasern aus Indien zum Import nach Österreich
(Übersetzung)
Einleitung:1. Dieses Memorandum of Understanding (MOU) legt die Vereinbarungen fest, die zwischen der Regierung Österreichs und Indiens hinsichtlich des Exportes bestimmter Textilprodukte aus Baumwolle und aus Chemiefasern aus Indien zum Import nach Österreich getroffen worden sind.2. Dieses MOU wurde unter Bedachtnahme auf das Abkommen über den Internationalen Handel mit Textilien (im folgenden als „Abkommen" bezeichnet), welches am 20. Dezember 1973 in Genf abgeschlossen wurde Kundgemacht in BGBl. Nr. 623/1974, und die Verlängerungsprotokolle vom 31. Juli 1986 Kundgemacht in BGBl. Nr. 476/1987, 31. Juli 1991 Kundgemacht in BGBl. Nr. 256/1992 und 9. Dezember 1992 Kundgemacht in BGBl. Nr. 624/1993 und insbesondere auf Artikel 4 des Abkommens getroffen.Beschränkungsdauer:3. Als ...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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