Verordnung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 21. Juni 1982 betreffend die Auflassung eines für den Durchzugsverkehr als Bundesstraße entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 30 Thayatal Straße im Bereich der Marktgemeinde Zellerndorf

Zusammenfassung


330. Verordnung: Auflassung eines für den Durchzugsverkehr als Bundesstraße entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 30 Thayatal Straße im Bereich der Marktgemeinde Zellerndorf

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 21. Juni 1982 betreffend die Auflassung eines für den Durchzugsverkehr als Bundesstraße entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 30 Thayatal Straße im Bereich der Marktgemeinde Zellerndorf

Auf Grund des § 4 Abs. 2...

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