Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen über die Anerkennung und den Betrieb von Tiergesundheitsdiensten (Tiergesundheitsdienst-Verordnung 2005)

Bundesgesetzblatt, 23 Dezember 2005 (Nr. 443/2005)

Verordnung (V) - BMGF (Bundesministerium für Gesundheit und Frauen)

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


Tiergesundheitsdienst-Verordnung 2005

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Auszug


Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen über die Anerkennung und den Betrieb von Tiergesundheitsdiensten (Tiergesundheitsdienst-Verordnung 2005)

443. Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen über die Anerkennung und den Betrieb von Tiergesundheitsdiensten (Tiergesundheitsdienst-Verordnung 2005) Auf Grund des § 7 Abs. 2 und 3 des Tierarzneimittelkontrollgesetzes (TAKG), BGBl. I Nr. 28/2002, wird verordnet:

Anwendungsbereich

§ 1. (1) Diese Verordnung gilt für die Anerkennung und den Betrieb von Tiergesundheitsdiensten (TGD) im Anwendungsbereich des Tierarzneimittelkontrollgesetzes.

(2) Ein "Tiergesundheitsdienst" im Sinne dieser Verordnung ist eine auf Dauer angelegte Einrichtung, mit dem Ziel der Beratung landwirtschaftlicher Tierhalter und der Betreuung von Tierbeständen zur Minimierung des Einsatzes von Tierarzneimitteln und der haltungsbedingten Beeinträchtigungen bei der tierischen Erzeugung, in der Tierärzte und tierhaltende Landwirte vertreten sind. Die Mitglieder oder Teilnehmer dieser Einrichtung sind vertraglich oder auf Grund bestehender landesgesetzlicher Vorschriften verpflichtet, die Bestimmungen dieser Organisation einzuhalten. Die Zusammenarbeit im Tiergesundheitsdienst hat nac...

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes


Wenn Sie bereits Kunde von vLex sind, hier zugreifen