Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen über den Schutz und die Haltung von Tieren im Rahmen gewerblicher Tätigkeiten (Tierhaltungs-Gewerbeverordnung - TH-GewV )

Bundesgesetzblatt Nr. 487/2004, 17. Dezember 2004Verordnung (V) › BMGF (Bundesministerium für Gesundheit und Frauen)

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Zusammenfassung


Tierhaltungs-Gewerbeverordnung - TH-GewV

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Auszug


Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen über den Schutz und die Haltung von Tieren im Rahmen gewerblicher Tätigkeiten (Tierhaltungs-Gewerbeverordnung - TH-GewV )

487. Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen über den Schutz und die Haltung von Tieren im Rahmen gewerblicher Tätigkeiten (Tierhaltungs-Gewerbeverordnung - TH-GewV) Auf Grund der §§ 14 und 31 Abs. 2 und 3 des Bundesgesetzes über den Schutz der Tiere (Tierschutzgesetz - TSchG), BGBl. I Nr. 118/2004, Art. 2, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit verordnet:

1. Abschnitt

Allgemeine Bestimmungen

Anwendungsbereich, Begriffsbestimmung

§ 1. (1) Diese Verordnung gilt für Gewerbetreibende, die im Rahmen einer von ihnen ausgeübten gewerblichen Tätigkeit Tiere in Zoofachgeschäften und vergleichbaren Einrichtungen, Tierpensionen oder in Rei...

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