Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen über die Kennzeichnung und Registrierung von Schweinen, Schafen und Ziegen (Tierkennzeichnungs- und Registrierungsverordnung 2005)

Bundesgesetzblatt Nr. 210/2005, 8. Juli 2005Verordnung (V) › BMGF (Bundesministerium für Gesundheit und Frauen)

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Zusammenfassung


Tierkennzeichnungs- und Registrierungsverordnung 2005

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Auszug


Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen über die Kennzeichnung und Registrierung von Schweinen, Schafen und Ziegen (Tierkennzeichnungs- und Registrierungsverordnung 2005)

210. Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen über die Kennzeichnung und Registrierung von Schweinen, Schafen und Ziegen (Tierkennzeichnungs- und Registrierungsverordnung 2005) Auf Grund der §§ 2c, 7 und 8 des Tierseuchengesetzes (TSG), RGBl. Nr. 177/1909, zuletzt geändert durch die Bundesgesetze BGBl. I Nr. 71/2003 und BGBl. I Nr. 151/2004, wird verordnet:

Inhaltsverzeichnis

1. Abschnitt

Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen und Verweisungen

§ 1 Anwendungsbereich

§ 2 Begriffsbestimmungen und Verweisungen

2. Abschnitt

Veterinärinformationssystem (VIS) § 3 Einrichtung des VIS

§ 4 Anzeigepflicht für Schweine-, Schaf- und Ziegenhalter

§ 5 Jährliche VIS- Erhebungen

3. Abschnitt

Kennzeichnung und Verbringung von Schweinen

§ 6 ZSDB- Meldepflichten

§ 7 Allgemeines zur Schweinekennzeichnung

§ 8 Ersatz der Ohrmarke

§ 9 Tätowierstempel

§ 10 Verbringung von Schweinen

§ 11 Einfuhr von Schweinen

4. Abschnitt

Kennzeichnung und Verbringung von Schafen und Ziegen

§ 12 Allgemeines

§ 13 Kennzeichnung mit Ohrmarken und Stallmarken

§ 14 Tätowierung

§ 15 Elektronisches Kennzeichen

§ 16 Ersatz der Kennzeichnung

§ 17 Verbringung von Schafen und Ziegen und Begleitdokumente

§ 18 Einfuhr von Schafen und Ziegen

5. Abschnitt

Aufzeichnungspflichten

§ 19 Bestandsregister

§ 20 Aufzeichnungen

6. Abschnitt

In-Verkehr-Bringen von Ohrmarken und behördliche Kontrolle

§ 21 Allgemeines zu amtlichen Ohrmarken

§ 22 Ohrmarken für Schweine

§ 23 Ersatzohrmarken für Schweine

§ 24 Importohrmarken für Schweine

§ 25 Ohrmarken für Schafe und Ziegen

§ 26 Ersatzkennzeichen für Schafe und Ziegen

§ 27 Stellen zum In-Verkehr-Bringen von Ohrmarken für Schweine

§ 28 Stellen zum In-Verkehr-Bringen von Ohrmarken und Transpondern für Schafe und Ziegen

§ 29 Behördliche Kontrollen

7. Abschnitt

Schlussbestimmungen

§ 30

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