Zusammenfassung
141. Bundesverfassungsgesetz: Anwendung der Todesstrafe und das Schwurgerichtsverfahren.
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Auszug
Bundesverfassungsgesetz vom 24. Juli 1946 über die Anwendung der Todesstrafe und das Schwurgerichtsverfahren.
Der Nationalrat hat beschlossen:
§ 1. Bis z...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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