Bundesverfassungsgesetz vom 24. Juli 1946 über die Anwendung der Todesstrafe und das Schwurgerichtsverfahren.

Zusammenfassung


141. Bundesverfassungsgesetz: Anwendung der Todesstrafe und das Schwurgerichtsverfahren.

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Auszug


Bundesverfassungsgesetz vom 24. Juli 1946 über die Anwendung der Todesstrafe und das Schwurgerichtsverfahren.

Der Nationalrat hat beschlossen:

§ 1. Bis z...

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