ABKOMMEN ZWISCHEN DEM BUNDESMINISTER FÜR WIRTSCHAFTLICHE ANGELEGENHEITEN UND DEM BUNDESMINISTER FÜR FINANZEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH EINERSEITS UND DEM MINISTER FÜR HANDEL UND TOURISMUS VON RUMÄNIEN ANDERERSEITS ÜBER DIE ANERKENNUNG VON ZEUGNISSEN ÜBER DEN URSPRUNG UND DIE HANDWERKLICHE HERSTELLUNG VON WAREN FÜR ZWECKE DER ZOLLFREIEN ODER ZOLLERMÄSSIGTEN EINFUHR NACH ÖSTERREICH

Zusammenfassung


220. Abkommen zwischen dem Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten und dem Bundesminister für Finanzen der Republik Österreich einerseits und dem Minister für Handel und Tourismus von Rumänien andererseits über die Anerkennung von Zeugnissen über den Ursprung und die handwerkliche Herstellung von Waren für Zwecke der zollfreien oder zollermäßigten Einfuhr nach Österreich

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Auszug


ABKOMMEN ZWISCHEN DEM BUNDESMINISTER FÜR WIRTSCHAFTLICHE ANGELEGENHEITEN UND DEM BUNDESMINISTER FÜR FINANZEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH EINERSEITS UND DEM MINISTER FÜR HANDEL UND TOURISMUS VON RUMÄNIEN ANDERERSEITS ÜBER DIE ANERKENNUNG VON ZEUGNISSEN ÜBER DEN URSPRUNG UND DIE HANDWERKLICHE HERSTELLUNG VON WAREN FÜR ZWECKE DER ZOLLFREIEN ODER ZOLLERMÄSSIGTEN EINFUHR NACH ÖSTERREICH

Artikel 1

Die Zeugnisse über den Ursprung und die handwerkliche Herstellung von Waren für Zwecke der zollfreien oder zollermäßigten Einfuhr nach Österreich werden vom Ministe...

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