Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über die Bezeichnung 'Lehrgang universitären Charakters', Bezeichnungen für Absolventinnen und Absolventen und den akademischen Grad 'Master of Science', Österreichisches Trainingszentrum für Neuro-Linguistisches Programmieren

Bundesgesetzblatt Nr. 304/2006, 17. August 2006Verordnung (V) › BMBWK (Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur)

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Bezeichnung "Lehrgang universitären Charakters", Bezeichnungen für Absolventinnen und Absolventen und akademischer Grad "Master of Science", Österreichisches Trainingszentrum für Neuro-Linguistisches Programmieren

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Auszug


Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über die Bezeichnung 'Lehrgang universitären Charakters', Bezeichnungen für Absolventinnen und Absolventen und den akademischen Grad 'Master of Science', Österreichisches Trainingszentrum für Neuro-Linguistisches Programmieren

304. Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über die Bezeichnung "Lehrgang universitären Charakters", Bezeichnungen für Absol...

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