VEREINBARUNG ZWISCHEN DEM BUNDESMINISTERIUM FÜR HANDEL UND WIEDERAUFBAU DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DEM MINISTERIUM FÜR TRANSPORT- UND FERNMELDEWESEN DER RUMÄNISCHEN VOLKSREPUBLIK ÜBER DEN GRENZÜBERSCHREITENDEN GÜTERVERKEHR AUF DER STRASSE.

Zusammenfassung


252. Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium für Handel und Wiederaufbau der Republik Österreich und dem Ministerium für Transport- und Fernmeldewesen der Rumänischen Volksrepublik über den grenzüberschreitenden Güterverkehr auf der Straße.

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Auszug


VEREINBARUNG ZWISCHEN DEM BUNDESMINISTERIUM FÜR HANDEL UND WIEDERAUFBAU DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DEM MINISTERIUM FÜR TRANSPORT- UND FERNMELDEWESEN DER RUMÄNISCHEN VOLKSREPUBLIK ÜBER DEN GRENZÜBERSCHREITENDEN GÜTERVERKEHR AUF DER STRASSE.

Das Bundesministerium für Handel und Wiederaufbau der Republik Österreich und das Ministerium für Transport- und Fernmeldewesen der Rumänischen Volksrepublik haben folgendendes vereinbart:

Artikel 1.

(1) Unternehmen, die ihren Sitz im Gebiet ...

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