Bundesgesetz über den Transport von Tieren auf der Straße (Tiertransportgesetz-Straße ? TGSt)

Zusammenfassung


411. Bundesgesetz: Tiertransportgesetz-Straße ? TGSt

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Auszug


Bundesgesetz über den Transport von Tieren auf der Straße (Tiertransportgesetz-Straße ? TGSt)

Der Nationalrat hat beschlossen:

Inhaltsverzeichnis 1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen

§   1 Anwendungsbereich §   2 Begriffsbestimmungen §   3 Transportfähigkeit §   4 Transportbescheinigung §   5 Durchführung des Transports §   6 Transportmittel §   7 Betreuung während des Transports §   8 Haltung während des Transports §   9 Erkrankte, verletzte und verendete Tiere § 10 Reinigung § 11  Kaltblütige Tiere

§ 12 Sondervorschriften   für   den   Transport  von bestimmten Tieren oder Tierarten 2. Abschnitt: Überwachung  und   Behördenzuständigkeit

§ 13 Überwachung § 14 Behörden § 15 Mitwirkung 3. Abschnitt: Straf- und Schlußbestimmungen

§ 16 Strafbestimmungen

§ 17 Widmung von Strafgeldern

§ 18 Ziele und Förderung

§ 19 Verweisungen

§ 20 Inkrafttreten

§ 21 Vollzugsklausel 1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen Anwendungsbereich

§ 1. (1) Dieses Bundesgesetz gilt, unbeschadet veterinärrechtlicher Vorschriften, nach Maßgabe der Abs. 2 und 3 für den Transport von 1. Einhufern sowie Tieren der Gattung Rind, Schaf, Ziege und Schwein, soweit sie Haustiere sind;

2. Hausgeflügel (Hühnern, Gänsen, Enten, Puten) und Hauskaninchen;

3. Hunden und Hauskatzen;

4. Vögeln, soweit sie nicht unter Z 2 fa...

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