Zusammenfassung
411. Bundesgesetz: Tiertransportgesetz-Straße ? TGSt
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Auszug
Bundesgesetz über den Transport von Tieren auf der Straße (Tiertransportgesetz-Straße ? TGSt)
Der Nationalrat hat beschlossen:
Inhaltsverzeichnis 1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen§   1 Anwendungsbereich §   2 Begriffsbestimmungen §   3 Transportfähigkeit §   4 Transportbescheinigung §   5 Durchführung des Transports §   6 Transportmittel §   7 Betreuung während des Transports §   8 Haltung während des Transports §   9 Erkrankte, verletzte und verendete Tiere § 10 Reinigung § 11  Kaltblütige Tiere§ 12 Sondervorschriften   für   den   Transport  von bestimmten Tieren oder Tierarten 2. Abschnitt: Überwachung  und   Behördenzuständigkeit§ 13 Überwachung § 14 Behörden § 15 Mitwirkung 3. Abschnitt: Straf- und Schlußbestimmungen§ 16 Strafbestimmungen§ 17 Widmung von Strafgeldern§ 18 Ziele und Förderung§ 19 Verweisungen§ 20 Inkrafttreten§ 21 Vollzugsklausel 1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen Anwendungsbereich§ 1. (1) Dieses Bundesgesetz gilt, unbeschadet veterinärrechtlicher Vorschriften, nach Maßgabe der Abs. 2 und 3 für den Transport von 1. Einhufern sowie Tieren der Gattung Rind, Schaf, Ziege und Schwein, soweit sie Haustiere sind;2. Hausgeflügel (Hühnern, Gänsen, Enten, Puten) und Hauskaninchen;3. Hunden und Hauskatzen;4. Vögeln, soweit sie nicht unter Z 2 fa...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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