Verordnung des Bundesministeriums für Handel und Wiederaufbau vom 7. Oktober 1948, betreffend die Aufhebung der Bewirtschaftung von Treibriemen aus Leder, Geweben, Balata und Gummi.

Zusammenfassung


227. Verordnung: Aufhebung der Bewirtschaftung von Treibriemen aus Leder, Geweben, Balata und Gummi.

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Auszug


Verordnung des Bundesministeriums für Handel und Wiederaufbau vom 7. Oktober 1948, betreffend die Aufhebung der Bewirtschaftung von Treibriemen aus Leder, Geweben, Balata und Gummi.

Auf Grund des § 1, ...

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