VERTRAG ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER TSCHECHOSLOWAKISCHEN SOZIALISTISCHEN REPUBLIK ÜBER DIE AUSLIEFERUNG

Zusammenfassung


382. Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik über die Auslieferung

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Auszug


VERTRAG ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER TSCHECHOSLOWAKISCHEN SOZIALISTISCHEN REPUBLIK ÜBER DIE AUSLIEFERUNG

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Der Bundespräsident der Republik Österreich und der Präsident der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik,

in dem Bestreben, die rechtlichen Beziehungen und den rechtlichen Verkehr zwischen den beiden Staaten zu vertiefen und zu erleichtern,

sowie von dem Wunsche geleitet, die Bestimmungen der Schlußakte der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa voll und ganz durchzuführen,

sind übereingekommen, den folgenden Vertrag zu schließen.

Zu diesem Zweck haben zu ihren Bevollmächtigten ernannt:

Der Bundespräsident der Republik Österreich Dr. Willibald Pahr Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten der Republik Österreich,

Der Präsident der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik Ing. Bohuslav Chňoupek Außenminister der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik,

die nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten folgendes vereinbart haben:

Artikel 1

Die Vertragsstaaten verpflichten sich, einander auf Ersuchen nach den Bestimmungen dieses Vertrages Personen auszuliefern, die im ersuchenden Staat wegen einer gerichtlich strafbaren Handlung verfolgt oder zur Vollstreckung einer gerichtlichen S...

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